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   BGH, 18.06.1957 - I ZR 89/56   

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BGH, 18.06.1957 - I ZR 89/56 (https://dejure.org/1957,1365)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1957 - I ZR 89/56 (https://dejure.org/1957,1365)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1957 - I ZR 89/56 (https://dejure.org/1957,1365)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1318
  • NJW 1957, 1558 (Ls.)
  • GRUR 1957, 545
  • DB 1957, 680
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.03.1955 - I ZR 144/53

    Patentlizenz und Dekartellierung

    Auszug aus BGH, 18.06.1957 - I ZR 89/56
    Nach der vom erkennenden Senat bei anderer Gelegenheit vertretenen Auffassung stellen die in Art. V Ziff. 9 c aufgeführten Absprachen jedoch keine selbständigen Verbotsvorschriften dar, es handelt sich vielmehr nur um im Zusammenhang mit Art. 1 Ziff. 2 MilRegVO Nr. 78 auszulegende Erläuterungen dieser Gesetzesstelle (BGHZ 17, 41 [46] - Kokillenguß).

    Durch die Lizenzerteilung wird daher ein Wettbewerb überhaupt erst eröffnet, mithin nicht beschränkt (BGHZ 17, 41 [51] - Kokillenguß).

    Daher kann dahinstehen, ob die Abreden im Falle eines Verstoßes im Sinne des § 134 BGB nichtig oder nicht etwa nur schwebend unwirksam wären (vgl. u.a., Danckelmann, Der Markenartikel, 1957, S. 53 ff, insbesondere S. 72; Callmann, ebenda, 1957, 108 ff) und ob bei Nichtigkeit dieser Abreden der Vertrag selbst in vollem Umfange nichtig oder nicht etwa nur in der Weise berührt wäre, daß er auf den bei Beachtung des Grundsatzes der Wettbewerbsfreiheit zulässigen Inhalt zurückgeführt werden müßte (BGHSt 8, 221 [BGH 23.09.1955 - 5 StR 110/55] [225], vgl. auch BGHZ 17, 41 [59/60] - Kokillenguß - zur Rechtslage bei Altverträgen).

  • BGH, 23.09.1955 - 5 StR 110/55
    Auszug aus BGH, 18.06.1957 - I ZR 89/56
    Unter Festsetzung von Preisen sind dabei Preisabreden zu verstehen (BGHSt 5, 218 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 238/53] [224]; 8, 221 [223]).

    Daher kann dahinstehen, ob die Abreden im Falle eines Verstoßes im Sinne des § 134 BGB nichtig oder nicht etwa nur schwebend unwirksam wären (vgl. u.a., Danckelmann, Der Markenartikel, 1957, S. 53 ff, insbesondere S. 72; Callmann, ebenda, 1957, 108 ff) und ob bei Nichtigkeit dieser Abreden der Vertrag selbst in vollem Umfange nichtig oder nicht etwa nur in der Weise berührt wäre, daß er auf den bei Beachtung des Grundsatzes der Wettbewerbsfreiheit zulässigen Inhalt zurückgeführt werden müßte (BGHSt 8, 221 [BGH 23.09.1955 - 5 StR 110/55] [225], vgl. auch BGHZ 17, 41 [59/60] - Kokillenguß - zur Rechtslage bei Altverträgen).

  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

    Auszug aus BGH, 18.06.1957 - I ZR 89/56
    Da es sich bei den beiden Ansprüchen in Höhe von DM 2.500,- und 3.942,40 um selbständige Ansprüche und nicht nur um unselbständige Rechnungsposten desselben Anspruchs handelt, hätte der Klageantrag erkennen lassen müssen, welche Teilbeträge die Klägerin von den beiden Einzelansprüchen geltend macht und in welcher Reihenfolge sie die Einzelansprüche zur Grundlage ihrer klagweise verlangten Teilforderung machen wollte (RGZ 157, 321 [326], BGHZ 11, 192 [195] mit Nachweisen).
  • BGH, 05.10.1951 - I ZR 74/50

    Patentvergleich und Dekartellisierung

    Auszug aus BGH, 18.06.1957 - I ZR 89/56
    Dem Gesetz kommt es darauf an, alle Formen von Abmachungen zu untersagen, die zu einer Beschränkung des Wettbewerbes oder zu einer monopolistischen Kontrolle führen (BGHZ 3, 193 [197] - Tauchpumpe).
  • RG, 25.01.1907 - VII 99/06

    Replik der Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 18.06.1957 - I ZR 89/56
    Letzteres würde der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, die der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ausdrücklich gebilligt hat und der sich auch der erkennende Senat anschließt, widersprechen (RGZ 66, 266 [274]; 80, 393 [394]; BGH LM Nr. 25 zu § 18 Abs. 1 Ziff. 3 UmstG).
  • BGH, 15.12.1953 - 5 StR 238/53
    Auszug aus BGH, 18.06.1957 - I ZR 89/56
    Unter Festsetzung von Preisen sind dabei Preisabreden zu verstehen (BGHSt 5, 218 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 238/53] [224]; 8, 221 [223]).
  • RG, 13.04.1938 - II 194/37

    1. Ist die Pfändung von Ansprüchen des Schuldners gegen einen Dritten "aus

    Auszug aus BGH, 18.06.1957 - I ZR 89/56
    Da es sich bei den beiden Ansprüchen in Höhe von DM 2.500,- und 3.942,40 um selbständige Ansprüche und nicht nur um unselbständige Rechnungsposten desselben Anspruchs handelt, hätte der Klageantrag erkennen lassen müssen, welche Teilbeträge die Klägerin von den beiden Einzelansprüchen geltend macht und in welcher Reihenfolge sie die Einzelansprüche zur Grundlage ihrer klagweise verlangten Teilforderung machen wollte (RGZ 157, 321 [326], BGHZ 11, 192 [195] mit Nachweisen).
  • RG, 26.09.1911 - III 518/10

    Replik der Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 18.06.1957 - I ZR 89/56
    Letzteres würde der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, die der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ausdrücklich gebilligt hat und der sich auch der erkennende Senat anschließt, widersprechen (RGZ 66, 266 [274]; 80, 393 [394]; BGH LM Nr. 25 zu § 18 Abs. 1 Ziff. 3 UmstG).
  • BGH, 20.05.1958 - I ZR 57/56

    Rechtsmittel

    Unter Festsetzung von Preisen waren dabei Preisabreden zu verstehen (WuW/E BGH 200 = GRUR 1957, 545 - Universal Schraubstock).
  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 208/52

    Rechtsmittel

    Ein allgemeiner Erfindungsgedanke kann sich insbesondere daraus ergeben, daß spezialisierende Merkmale des Anspruchs - wozu die Beklagte im vorliegenden Fall das Festhalten des Gummistreifens durch die Mehrfadenüberdecknaht rechnen will - unberücksichtigt bleiben, daß z.B. bei einer geschützten Kombination der Schutz nur auf eine Unterkombination - oder "Teilkombination", wie sich das Berufungsgericht ausdrückt - oder auch auf ein Einzelelement der Kombination abgestellt wird (vgl. RG GRUR 1957, 545; 1941, 316, 466).
  • BGH, 13.02.1958 - III ZR 146/56

    Rechtsmittel

    Ebensowenig wie der Kläger, der nur einen Teil seiner Forderung einklagt, die beklagte Partei, die dieser Teilforderung gegenüber aufrechnet, auf den nicht eingeklagten Teil der Forderung verweisen darf (Urteil vom 18. Juni 1957 I ZR 89/56 S 20/21 mit Belegen), kann der Kläger die Gegenseite auf die von ihm in einen anderen Prozeß eingeklagten Ansprüche verweisen.
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